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Seriöse Reiseveranstalter in Thailand. Es kann, insbesondere als Thailand-Neuling, geradezu massiv verwirrend sein, bei der Thailand-Urlaubsvorbereitung mit dem überaus großen Angebot an Ausflügen und Aktivitäten klar kommen zu müssen. Noch viel schwerer kann es werden, innerhalb der riesigen Fülle an Anbietern die seriösen von den schwarzen Schafen zu trennen. Letztere bergen die Gefahr, keinerlei Lizenzen seitens der thailändischen Touristenbehörde zu besitzen und somit die Ausflüge ohne rechtliche Grundlage sowie jeglichen Versicherungsschutz durchzuführen, von der entsprechenden Ausbildung bzw. Schulung mal ganz zu schweigen. In diesem Artikel möchten wir Dir helfen, bei deiner Wahl die möglichst richtige Entscheidung zu treffen. Außerdem gehen wir, aufgrund von teils weit verbreiteten Missverständnissen, der Frage nach, ob Ausländer in Thailand überhaupt als Reiseveranstalter tätig sein dürfen?

 

KOH SAMUI TIPPS

Private Nachricht

Lizenzierter Anbieter?

 

Seriöse Reiseveranstalter offerieren ihre Dienste nie über private Nachrichten in sozialen Medien, wie z.B. Facebook-Gruppen, Twitter, Instagram und Co. Wieso? Weil sie es schlicht nicht nötig haben und ihre vorhandenen Ressourcen stattdessen in weitaus lukrativere Werbemöglichkeiten investieren. Eine gute Suchmaschinenoptimierung (SEO), Werbeanzeigen, Partnerschaften innerhalb der Reisebranche uvm. Für schwarze Schafe unter den Reiseveranstaltern hingegen, stellt die private Nachricht wiederum die einzig erfolgsversprechende Form der Eigenwerbung dar, da weder ein ordentlich geführtes Reisebüro noch ein Webauftritt vorhanden sind. Ebenso wenig würde euch ein seriöser Anbieter zufällig vor Ort, bspw. in einem Restaurant sitzend bzw. auf offener Straße, auf seine Angebote aufmerksam machen. Unser Tipp: Private Nachrichten im Internet sowie persönliche Anfragen, wo auch immer, konsequent ignorieren!

 

 

KOH SAMUI TIPPS

Wichtige TAT-Lizenz

Lizenzierter Anbieter?

 

Zunächst sei erwähnt, dass jeder Anbieter, außer den erforderlichen Dokumenten, immer ein Reisebüro bzw. einen besuchbaren, physischen Firmenstandort besitzen muss (beim Beantragen einer rechtskräftigen Firma ein absolutes Muss!). Darüber hinaus muss jeder Anbieter über eine sogenannte „TAT-Lizenz (hier klicken!)“ verfügen, die von der thailändischen Touristenbehörde ausgestellt wird und, nach erfolgreicher Ausstellung, dem Anbieter das Vermitteln entgeltlicher touristischer Leistungen gestattet. Wer keine TAT-Lizenz besitzt, operiert folglich gänzlich illegal!

Unser Tipp: Auf der folgenden Seite, die von dem „Department of Tourism Thailand“ offiziell bereit gestellt wird, besteht für jeden Interessierten die bequeme Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Firma anhand der TAT-Lizenz Nummer bzw. des Namens der Reiseagentur, auf die Schnelle zu überprüfen: HIER KLICKEN! Schwarze Schafe unter den Anbietern haben, logischerweise, keinerlei gültige TAT-Lizenz Nummer und lassen sich damit augenblicklich Ding fest machen. Alternativ muss jedes Reisebüro dir seine TAT-Lizenz, auf Anfrage, zeigen können! (Per Gesetz am Firmensitz!)

„Any business in the tourism industry that deals with consumers must get a TAT licence. This has been the law since 1989. […] Visit https://www.tat.or.th or call us at Tel: 076-224529.“ Montri Manator, Legal Consultant, Tourism Business and Guide Registration Office, Phuket Branch

 

KOH SAMUI TIPPS

Wichtige Guide-Lizenz

Lizenzierter Anbieter?

 

Es ist zudem darauf zu achten, dass die vom Anbieter eingesetzten Reiseleiter, ausnahmslos, in Besitz einer gültigen „Tour-Guide-Lizenz (hier klicken!)“ sind! Die Tätigkeit des Reiseleiters bzw. Tour-Guides, darf in Thailand zum Einen grundsätzlich nur von Thais ausgeführt werden, und zum Anderen ausschließlich von solchen, welche im Besitz der besagten Tour-Guide-Lizenz sind. – Dabei handelt es sich um verschiedene Stufen der Ausbildung zum Reiseleiter in Thailand, die, nach erfolgreichem Absolvieren (Vergleichbar mit einer Ausbildung in Deutschland), zum legalen Ausüben lizenziert. Zu beachten sind hierbei 2 Lizenzen: Der Tour Guide und der Tour Leader, die sich, hauptsächlich, im zu praktizierenden Einsatzort unterscheiden. Der Tour Leader darf bspw. überall in Thailand tätig sein, während der Tour-Guide ausschließlich in einem/seinem Kompetenzgebiet und sonst nirgends. Die jeweilige Lizenz muss von jedem Reiseleiter, bei Ausflügen & Aktivitäten, SICHTBAR AM KÖRPER bei sich geführt werden! Außerdem ist es einem Reiseleiter, auch wenn er im Besitz einer gültigen Tour-Guide-Lizenz sein mag, nicht gestattet, ohne den Auftrag (der sogenannten „Job-Order“) eines TAT-lizenzierten Reiseveranstalters, Ausflüge und Aktivitäten in privater Eigenregie zu leiten bzw. durchzuführen! (es fehlt erneut jeglicher Versicherungsschutz, da einzig über den Veranstalter gewährleistet!)

„Die thailändischen Behörden gehen verstärkt gegen illegale Tour-Anbieter vor!“ QUELLE!

Unser Tipp: Auf derselben Seite, die von dem „Department of Tourism Thailand“ offiziell bereit gestellt wird, besteht für jeden die bequeme Möglichkeit, die Tour-Guide-Lizenz Nummer eines jeden Tour-Guides in Thailand auf ihre Gültigkeit zu überprüfen: HIER KLICKEN! Schwarze Schafe unter den Anbietern haben, logischerweise, keinerlei gültige Tour-Guide-Lizenz Nummer und lassen sich damit augenblicklich Ding fest machen (Insbesondere die, die dich über private Nachrichten zu kontaktieren versuchen, um touristische Leistungen anzubieten!). Jeder Reiseleiter muss dir seine Tour-Guide-Lizenz, auf Anfrage, zeigen können, da er diese, wie gesagt, auf Ausflügen permanent bei sich tragen muss! Private Reiseleiter, die ihre Dienste nicht im Auftrag eines TAT-lizenzierten Reisebüros anbieten, immer ignorieren!

 

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Ausländer illegal?

Lizenzierter Anbieter?

 

Die Antwort lautet: Nein! Dabei ist allerdings, ganz klar, zwischen dem Leiten von Ausflügen, dem Ausführen von Ausflügen sowie dem Vermitteln von Ausflügen zu unterscheiden (Siehe Punkt 34/39 der Liste, die die unerlaubten Tätigkeiten betreffend aller Ausländer umfassen: Die offizielle thailändische Regierungsseite ist hierbei unmissverständlich! Die Übersetzung lautet: #34. Reiseleiter arbeiten oder öffentliche Führungen).

Während das thailändische Gesetz das Leiten (einen Ausflug als Reiseleiter bzw. Tour-Guide führen) sowie das Ausführen (für die praktische Ausführung im Sinne eines Tour-Operatoren zuständig sein) für Ausländer ausdrücklich verbietet, erlaubt es hingegen, klipp und klar, das Vermitteln von Ausflügen in Form einer Beschäftigung bzw. Arbeitserlaubnis in einem Reisebüro. Das Reisebüro selbst, darf hierbei einzig einem Thai „gehören“. Dieser Hinweis erübrigt sich allerdings schnell, da jedwede thailändische Firma ohnehin immer dem mehrheitlichen Besitz eines thailändischen Staatsbürger obliegen muss. Sprich, ein Ausländer kann, auch wenn er wollte, gar kein Reisebüro in Thailand besitzen, da jeglicher Versuch bzw. Antrag, ein eigenes Reisebüro gründen zu wollen, von den thailändischen Behörden selbstredend nie genehmigt werden würde. Als Angestellter eines Reisebüros jedoch, das obligatorisch von einem Thai gegründet worden ist, darf ein Ausländer, in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen Thailands, sogar bis zu maximal 49% der Firmenanteile besitzen. Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Ausländer darf in Thailand touristische Leistungen anbieten, sofern er im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis (Work Permit, hier klicken!) seitens eines Reisebüros ist! Dabei ist noch zu erwähnen, dass Ausländer, darüber hinaus, auch als Übersetzer auf Ausflügen tätig sein dürfen. Hierbei sind sie allerdings ausschließlich dazu berechtigt, die Informationen des thailändischen Reiseleiters weiterzuleiten bzw. an die Touristen zu übersetzen, jedoch ohne, den Ausflug, in irgendeiner Form, selbstständig zu leiten! Leiten sowie Ausführen dürfen, wie bereits erwähnt, ausschließlich Thais! Für Ausländer verboten!

 

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Unser Tipp: Jedwede Behauptung, Ausländer dürften nicht für ein Reisebüro tätig sein, ist vollends dreist erlogen! Punkt. Die thailändische Touristenbehörde bzw. das thailändische Arbeitsministerium, bewilligt nicht ohne Grund täglich, und das völlig bewusst!, unzähligen Ausländern, in Form einer entsprechenden Arbeitserlaubnis mit darin enthaltener detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, die rechtskräftige Legalität als Angestellter in einem thailändischen Reisebüro.

Im Folgenden noch die deutsche Übersetzung der im „Work Permit Beispiel“ besagten Tätigkeitsbeschreibung, ausgestellt von der thailändischen Touristenbehörde (TAT – Tourist Authority of Thailand), als gültige Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in einem Reisebüro: ประเภทกิจการ Art des Geschäfts ปริการนำเที่ยว Reiseleitung ลักษณะงาน Stellenbeschreibung – ควบคุม ดูแลบริหารงานให้เป็นไปตามวัตถุประสงค์ของบริษ้ท ติดต่อประสานงานลูกค้า – Kontrolle der Arbeit im Einklang mit den Zielen des Unternehmens. Kontakt zur Koordination der Kunden (ห้ามหทำงานตามพระราชกฤษฎีกากำหนคงานในอาชิพ และวิชาชีพที่ห้ามคนต่างด้าวห้า พ.ศ. 2522) (Verbot der Arbeit in Übereinstimmung mit dem königlichen Erlass, der die Arbeit in dem Beruf bestimmt und Berufe die Ausländern verboten sind -1979) ที่อยู่อาศัยในประเทศไทย Adresse in Thailand… Die TAT stellt hierbei, mit Verweis auf die für Ausländer verbotenen Berufe in Thailand!, offiziell und offenkundig eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer aus, der als Reiseveranstalter legal arbeiten darf!

 

KOH SAMUI TIPPS

Zu hohe Preise!

Lizenzierter Anbieter?

 

Ganz einfach ausgedrückt: Seriöse Reisebüros übernehmen immer den Verkaufspreis der Tour-Operatoren, ohne, dass sie auf diesen noch etwas draufschlagen. Es ist nämlich so, dass die thailändischen Tour-Operatoren jedem Agenten bzw. Reisebüro grundsätzlich einen ermäßigten Preis zur Verfügung stellen (Eine Provision für das Reisebüro ist darin bereits enthalten), selbst aber NIEMALS günstiger verkaufen! Sprich, ein seriöses Reisebüro übernimmt immer den Verkaufspreis des Touranbieters, anstatt ihn zu erhöhen! (Hinweis: Tour-Operatoren verkaufen ihre Ausflüge, in der Regel, nicht vor Ort, sondern ausschließlich über Vermittlungs-Verträge mit Reisebüros, denen sie eine Provision anbieten)

 

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KOH SAMUI TIPPS

Zusammenfassung

Lizenzierter Anbieter?

 

Zusammenfassend sei gesagt: Es ist überaus einfach, die Amateure von den Profis zu trennen und damit das Risiko zu vermeiden, im wohl verdienten Urlaub in unnötige Gefahr gebracht zu werden. Denn Eines ist sicher, keiner der illegal operierenden Anbieter kann im Notfall eine Versicherung vorweisen und ist der Erste, der sich beim spontanen Eintreffen der Behörden bzw. der Polizei ggf. augenblicklich aus dem Staub macht und auf Euer Dasein, auf gut Deutsch gesagt, völlig scheißt…. Wir empfehlen Dir, unsere gesammelten Tipps zu befolgen! Die da nochmal lauten:

 

1. Angebote über private Nachrichten ignorieren!

2. Die TAT-Lizenz eines Anbieters immer überprüfen! LINK!

3. Die Tour-Guide-Lizenz eines Reiseleiters überprüfen! LINK! (In Kombination mit Punkt 2!)

4. Preise verschiedener Anbieter vorab immer vergleichen!

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